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MBC24 – Malaysian Business Center basiert auf einer ueber 10 jaehrigen, erfolgreichen Erfahrung im Internet Geschaeft. Wir sind in Malaysia ansaessig und profitieren von einer erstklassigen Telekommunikations Infrastruktur, einem sehr unternehmerfreundlichen Geschaeftsumfeld und nicht zuletzt von einer aeusserst vorteilhaften Fiskalpolitik (Steuer Frei). Aufgrund unserer Erfahrung und beguenstigt durch die genannten Faktoren sind wir in der Lage Ihnen Dienstleistungen der hoechsten Qualitaet zu den vorteilhaftesten Bedingungen anzubieten.

Unser internationales Team gibt alles daran Ihnen den besten Kundendienst zu offerieren. Wir sind rund um die Uhr fuer Sie da und sind bestrebt alle Ihre Anfragen innerhalb von spaetestens 24 Stunden zu Ihrer Zufriedenheit zu bearbeiten und zu beantworten.

Partner für KMUthinkoutsidethebox

Das MBC24 Team ist ein erfolgreiches, international aufgestelltes, inhabergeführtes Unternehmen. Alle Gesellschafter sind europäische Expats mit viel Erfahrung und fundiertem Know How in Online-Business. Wir wissen worauf es im täglichen Business innert der EU ankommt. Deshalb identifizieren wir uns besonders mit den Wünschen, Anliegen und Notwendigkeiten deutsch-sprechender – über Ländergrenzen hinweg agierender – Unternehmer. Unsere Mandanten wissen das sehr zu schätzen und sehen uns als den zuverlässigen Partner in der Rechtsberatung, Steuerberatung, Unternehmens- und IT-Beratung.

Unsere Dienstleistung für Ihre Zukunft

Wir wissen, worauf es in täglichen Alltag ankommt, da wir alle sebst betroffen waren. Wir haben jahrelang mit Behörden, Finanzämtern, Berufsgenossenschaften, Lohnbuchhaltung, Handelsregistern, Steuererklärungen, Betriebsprüfungen, Buchhaltern etc. … uns auseinandergesetzt und dabei viel Zeit und Geld für unnötige uneffektive Bürokratie aufgewendet. Heute wissen wir, dass es leichter geht, dass es andere Länder gibt, die dem Unternehmer mehr Freiheit einräumen, so dass jedem einzelnen mehr Zeit für das wirklich wichtige – dem Business – bleibt.


fachübergreifende Beratung aus einer Hand

Jeder einzelne Geschäftsbereich vom MBC24-Team ist exzellent positioniert. Darauf aufbauend garantieren wir unseren Mandanten mit unserer Interdisziplinarität einen besonderen Mehrwert aus der Kombination unserer Dienstleistungen. Für unsere Mandanten entfallen dadurch die Koordination mehrerer Dienstleister und das Management von Schnittstellen im eigenen Unternehmen.
Unser Motto lautet “KONZENTRIERE DICH AUF WENIGES, ABER DAFÜR AUF WESENTLICHES” Deshalb bieten wir Ihnen genau dort unsere Dienstleistung an, wo es am meissten wirkt.

1. Ad Hoc Schutz durch unsere Sofortprogramme ” Rent an Impressum” und “Rent a Company”

Wir bieten Ihnen abmahnsicheren Sofortschutz für Ihr Impressum für ein monatliches Taschengeld

Sie wollen nur wenige Rechnungen im Jahr schreiben – eine eigene Firma lohnt sich dafür nicht ? oder ein Geschäft nicht über Ihre Firma laufen lassen ? Dann sind Sie bei “Rent a Company” genau richtig. Loggen Sie sich auf unserer Seite onine ein, schreiben selbst Ihre Rechnung und versenden sie diese an Ihren Kunden. Nach Geldeingang auf unserem Treuhand-Konto überweisen wir Ihnen Ihr Geld abzüglich unserer Provision auf ein Bankkonto Ihrer Wahl, Paypal oder Kreditkarte.

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2. Firmengründungen im Ausland, England und Offshore

Die englische Litited
Sie suchen eine gute und günstige Alternative zu einer deutschen Kapitalgesellschaft (GmbH) ? Sie wollen flexibel, schnell, kostengünstig umd vorausschauend aggieren ? Dann ist die engl. Ltd. für Sie genau richtig. Wir beraten unsere Kunden seit über 15 Jahren erfolgreich in diesem Segment.

Die Offshore-Gesellschaft
Sie interessieren sich für eine Gesellschaft mit Anonymität, und Diskretion? Sie möchten Haftungsschutz und Steuerbefreiung genießen? Dann ist eine Offshore-Gesellschaft für Sie genau richtig. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Lassen Sie uns darüber reden.

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3. Finanz-Lösungen

Sie suchen einen seriösen Paymentprovider für Ihre Zahlungsabwicklung ohne dass Sie zum gläsernen Kunden werden? , benötigen Hilfe bei der Implementierung von effektiven verkaufsstarken Payment-Prozessen? Sie wollen Ihr Geld sicher anlegen oder suchen eine anonyme Kreditkarte oder ein solides Bankkonto für Ihr Business? Dann sind Sie hier richtig.

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4. Büroservice in Malaysia mit deutschem Team, “Club for Rent”

wir bieten Telefonservice, 24h-Hotline, Full-Büroservice (auf Wunsch incl. Fibu), Organisation und Planung von Meetings und Events

“Rent an Impressum” der Service für alle Online Händler, die keine desparateAbmahnungen haben wollen

 

Dieses Angebot richtet sich nicht an “Schwarze Schafe”, sondern an Unternehmer, die sich nicht länger einer unübersichtlichen und energieraubenden Rechtslage aussetzen möchten und die ihre Energie und den wertvollen Fokus nicht auf kleinliche sich stets ändernde Rechtsbestimmungen richten wollen. Bei “Rent an Impressum” wird unsere „Treuhandgesellschaft“ als Schutzschild für Ihre Homepage und Ihr damit verbundenes Business tätig. Anstatt Ihr eigenes Impressum auf Ihrer Seite zu plazieren, verwenden Sie unsere renomierte Gesellschaft (LTD) mit Sitz in London. Für diesen Service berechnen wir Ihnen lediglich eine kleine monatliche Gebühr in Höhe eines Taschengeldes.

Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Wenn Sie nicht im Impressum stehen, können Sie auch nicht mehr abgemahnt werden und ersparen sich Nerven, Zeit und viel Geld, denn eine Abmahnung kann richtig teuer werden. Vorsorglich sollten Sie auch den AdminC auf unsere Gesellschaft bzw. dessen Geschäftsführer ändern lassen, denn der Domaininhaber kann auch abgemahnt werden.

Viellecht werden Sie sich jetzt fragen, was ist überhaupt eine Abmahnung? und Kann mir soetwas überhaupt passieren? Die Frage muss man leider klar mit “JA” beantworten, wenn Sie einen eigenen Shop, eine Homepage, einen Blog, ein Forum betreiben oder bei Ebay, Amazon, Hood etc. verkaufen.  Selbst wenn Sie alles richtig machen und anwaltlich beraten wurden, kann es zu einer teuren Abmahnung kommen. Im Nachfolgenden dazu einige Erläuterungen.

 

Was ist eine Abmahnung ?

Eine Abmahnung ist in der Regel ein Schreiben vom Anwalt, in dem jemandem vorgeworfen wird, gegen das Gesetz verstoßen zu haben und man aufgefordert wird, das in der Zukunft nicht wieder zu tun. Dazu soll eine „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ abgeben werden. Verstößt man dagegen, indem die entsprechende Rechtsverletzung wieder begangen wird, drohen hohe Strafen. Zudem werden in einer Abmahnung Anwaltskosten und zumeist Schadensersatz verlangt.

Abmahnungen verfolgen eigentlich den sinnvollen Zweck, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und den Ausgleich für einen Rechtsverstoß außergerichtlich zu regeln. Hat man eine Abmahnung erhalten und reagiert darauf nicht, kann der Rechteinhaber Klage erheben oder beim Gericht beantragen, dass eine so genannte einstweilige Verfügung erlassen wird. In einer Abmahnung werden Fristen gesetzt, die meist sehr kurz sind (wenige Tage), so dass man sich sehr schnell kümmern sollte.

In aller Regel wird es ratsam sein, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Solche Rechtsanwälte wissen, wie man sich verhalten muss, ob und inwieweit darüber verhandelt werden kann, welche Kosten und welcher Schadensersatz gezahlt werden müssen, ob die rechtliche Forderung überhaupt besteht und ob es sich um eine missbräuchliche oder betrügerische Abmahnung handelt. Denn: in den meissten Fällen sind Abmahnungen nicht gerechtfertigt.

 

Was kann alles abgemahnt werden?

Abgemahnt werden vor allem Verletzungen von Marken- und Persönlichkeitsrechten, des Urheber- und Wettbewerbsrechts. Auch wenn Nutzer in einem Blog jemanden in den Kommentaren beleidigen, kann der Blogbetreiber abgemahnt werden. Gerade Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen werden sehr häufig verfolgt, vor allem wenn Musik, Computerspiele oder Filme anderen zum Download angeboten werden. Anwälte und Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, setzen spezielle Software ein, mit der solche Angebote gezielt aufgespürt werden können.

Besonders leicht können Urheberrechtsverletzungen entdeckt und verfolgt werden, wenn sie auf Webseiten begangen werden (zum Beispiel, wenn man dort Musik zum Download anbietet, Stadtplanausschnitte oder fremde Fotos unbefugt anzeigt). Einerseits können solche Verstöße ganz einfach mit Suchmaschinen gefunden werden, andererseits ist es sehr einfach, den Betreiber der Webseite zu identifizieren.


Abmahnungen für Domain-Namen

Will man eine eigene Webseite, ein Blog oder ein Forum online stellen, muss man sich zuerst einen geeigneten Domainnamen überlegen und registrieren. Bürgerliche Namen, Namen von Unternehmen, aber auch bekannte Pseudonyme sind dabei vom Namensrecht geschützt. Vor allem bei der Verwendung von Prominentennamen gilt höchste Vorsicht. Wer nicht Justin Bieber heißt, sollte auch einen solchen Domainnamen nicht wählen. Ebenfalls kritisch, dabei aber rechtlich weitgehend ungeklärt, ist, wenn man an diese Domain einen Zusatz wie justin-bieber-frisur.com anfügt. Aber auch hier sollte man vorsichtig sein. Im Zweifel könnte das Management von Justin Bieber eine Verwechslungsgefahr und einen Rechtsverstoß wittern, da möglicherweise ungefragt mit dem Namen ein Vorteil für die fremde Webseite erreicht werden könnte.

Haben verschiedene Personen den gleichen Namen, so gilt, dass der, der als erstes die Webadresse, etwa fridolinmueller.de, registriert hat, diese auch nutzen darf. Das nennt man Prioritätsprinzip. In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen davon geben. Geht es um gleichlautende Unternehmensnamen, so muss geprüft werden, wem nach dem Wettbewerbsrecht, dem Marken- oder Namensrecht das bessere Recht zukommt. Kollidieren die Interessen einer Privatperson und eines Unternehmens mit gleichem Namen, so ist im Einzelfall zu entscheiden.

Im Fall der Domain krupp.de oder bei shell.de haben die Gerichte entschieden, dass den bekannten Unternehmen jeweils Vorrang zu gewähren ist. Auch bei Städte- oder Behördennamen haben private Nutzer meist das Nachsehen. Grundsätzlich bemisst sich die Berechtigung nach dem persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse einer Person oder eines Unternehmens an einem Domainnamen. Liegt eine ungerechtfertigte Reservierung vor, hat also eine andere Person, Institution oder ein Unternehmen ein besseres Recht, so kann dieser Berechtigte die Löschung verlangen.


Abmahnungen, weil das Impressum fehlt

Ein Impressum dient vor allem dazu, die Informationspflicht eines Telemedien-Anbieters zu erfüllen. Grundsätzlich fallen private Webseiten nicht unter diese Regelung. Allerdings werden sie schon dann zu einem „Telemedium“, das „geschäftsmäßig“ (was nicht gleichbedeutend mit „gewerblich“ ist) tätig ist, wenn man auf seiner privaten Webseite beispielsweise Werbung einblendet. Dann muss man ein Impressum einbauen.

Die meisten Abmahnungen, in denen es ums Impressum geht, finden aber zwischen Unternehmern statt. Bei „geschäftsmäßigen“ privaten Webseiten sollten aber zumindest folgende Angaben enthalten sein: Vor- und Zuname, eine Post- sowie eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer – oder statt der Telefonnummer neben der E-Mail-Adresse noch ein zusätzliches Kontaktformular. Auch die Webseiten von Schulen unterliegen einer Impressumspflicht. Es sollten der Name sowie eine ladungsfähige Postanschrift, der Name der Schule und die Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) eines Ansprechpartners / Vertretungsberechtigten aufgeführt sein.

Bei Webseiten von Vereinen sollte darauf geachtet werden, dass folgende Informationen im Impressum aufgeführt sind: Name, ladungsfähige Postanschrift (kein Postfach) und Rechtsform (e.V.), ein Vorstandsmitglied und eine Kontaktmöglichkeit (Email-Adresse und Telefonnummer), das Vereinsregister und die Registernummer, sowie, wenn vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Bei gewerblichen Webseiten kommen dann im Einzelfall noch wesentlich mehr Informationen hinzu, die angegeben werden müssen.

Im Einzelnen kann man die Pflichtangaben in Impressen dem Gesetz entnehmen. Hier gelten die Paragrafen 5 und 6 des Telemediengesetzes (TMG). Wer Webseiten mit journalistischem Inhalt betreibt, hat zudem Paragraf 55 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag zu beachten. Wenn man erkenntlich und schnell erreichbar ist, erhöht das nicht nur die Transparenz gegenüber den Nutzern. Darüber hinaus ist man auch schnell erreichbar, wenn jemand auf mögliche Rechtsverletzungen hinweisen will.

 

Ein „Disclaimer“ schützt nicht vor Ärger

Viele Webseiten verwenden einen pauschalen Haftungsausschluss („Disclaimer“). Darin sagt der Webseiten-Betreiber, dass er für bestimmte, vor allem fremde Inhalte, auf die er verlinkt, nicht haftet. Das bringt aber nichts. Auch mit der tausendfach im Netz verwendeten Floskel „Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.05.1998 muss man sich von fremden, rechtsverletzenden Inhalten ausdrücklich distanzieren. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen hier verlinkten, rechtswidrigen Inhalten“ schützt man sich nicht vor einer möglichen Rechtsverfolgung oder Abmahnung. Trotzdem können „Disclaimer“ oder besser „rechtliche Hinweise“ sinnvoll sein.

Auf der Webseite können zum Beispiel Informationen dazu gegeben werden, dass man die verlinkten Quellen sorgfältig ausgewählt hat, aber nicht ständig auf ihre (weiterhin bestehende) Rechtmäßigkeit überprüfen kann. Sofern auf verlinkten Webseiten später Rechtsverletzungen auftreten, kann man um Hinweis bitten und ankündigen, dass man die Sache überprüft und den Link gegebenenfalls entfernt. Allerdings ist man dann auf den Good-will der Gegenseite angewiesen. Wenn Sie es mit einem professionellen Abmahnanwalt zu tun haben, dürfen Sie sicher davon ausgehen, dass dieser keine Gnade walten lassen wird, denn er verdient mit den Anbmahnungen sein Geld.

Geht es um die Überprüfung von Forenbeiträgen, so kann man ebenfalls darauf hinweisen, dass man bemüht ist, eventuelle Rechtsverletzungen durch Dritte so schnell wie möglich zu entfernen und darum bitten, wenn sich jemand in seinen Rechten verletzt fühlt, den Anbieter umgehend zu kontaktieren. Man kann zudem Hinweise zum Datenschutz geben – zum Beispiel ob man Cookies einsetzt, Serverprotokolle angelegt oder ansonsten personenbezogene Daten gespeichert werden, aber auch hier ist man auf den Good-will der gegenseite angewiesen.

 

Hauptgefahr I: Fremde Inhalte einbinden

Fast alle Texte, Audio- und Videodateien, Fotos, Stadtpläne, Skizzen und Bilder die man im Internet finden kann, sind urheberrechtlich geschützt. Ausnahme sind nur Werke, deren Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist. Wer geschützte Inhalte ohne Erlaubnis auf seine Webseite stellt (das nennt man rechtlich „öffentlich zugänglich machen“), verletzt das Urheberrecht und riskiert eine Abmahnung. Die weit verbreitete Auffassung, dass alles, was ohnehin online verfügbar ist, auch an anderer Stelle verfügbar gemacht werden darf, ist ein Irrglaube! Auch spielt es keine Rolle, ob man eine „gewerbliche” oder “nicht-gewerbliche” Webseite betreibt. Alleine durch die Veröffentlichung droht eine Abmahnung.

Besonders vorsichtig sollte man deswegen bei folgenden Inhalten sein:

  • fremde Texte, Gedichte, Zusammenstellungen und Sammlungen;
  • Stadtpläne, Ausschnitte von Stadtplänen und Anfahrtsskizzen für die nächste Party;
  • fremde Cartoons, Grafiken, Logos und Zeichnungen;
  • fremde Bilder, Fotos und Collagen, egal ob sie „besonders“ oder ganz simpel sind;
  • fremde Songs und Filme, Ausschnitte davon und auch privat zusammengemixte Musikvideos.

 

Wie kann man fremde Inhalte trotzdem verwenden?

Im Netz finden sich viele Inhalte, die unter bestimmten Voraussetzungen auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden dürfen. Die Rede ist von so genanntem Open Content. Hierbei handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke wie Fotos, Grafiken, Texte und vieles mehr, deren Urheber es gestatten, sie weitgehend frei zu nutzen, wenn man nur einige Regeln einhält. Um diese Erlaubnis zu erklären, verwenden die Rechteinhaber Open-Content-Lizenzen wie zum Beispiel Creative Commons.

 

Fremde Inhalte zitieren

Im Urheberrecht gibt es die sogenannte Zitatfreiheit (Paragraf 51 UrhG). Sie erlaubt, Teile aus geschützten Werken oder gar ganze Werke (wie zum Beispiel Fotos) in eigenen Werken zu verwenden, ohne hierfür eine Erlaubnis einholen zu müssen. Allerdings ist die Zitatfreiheit kein Freibrief für jegliche Nutzung fremder Inhalte. Im Gegenteil: Das Recht gibt für Zitate relativ strenge – und mitunter schwer verständliche – Regeln vor, die unbedingt zu beachten sind. Keineswegs reicht es aus, die Quelle zu nennen. Das ist nur eine von vielen Voraussetzungen für ein zulässiges Zitat.

Darüber hinaus müssen Zitate immer einem bestimmten – vom Urheberrecht anerkannten – Zweck dienen. Ein solcher Zweck kann darin liegen, dass man sich mit dem Zitierten auseinandersetzt oder den Text- oder Filmausschnitt verwendet, um die eigenen Ausführungen zu unterstreichen oder zu belegen. Will man sich allerdings nur die Mühe ersparen, zum Beispiel ein eigenes Foto von der Digitalkamera zu machen, die man bei eBbay versteigern will und kopiert hierfür ein Foto vom Hersteller in die Auktionsbeschreibung, begeht man eine Urheberrechtsverletzung.

Ebenso wenig ist es zulässig, fremde Inhalte zu verwenden, um seine eigene Webseite zu „verschönern“. Selbst wenn man die Quelle angibt, handelt es sich nicht um zulässige Zitate im urheberrechtlichen Sinn, weil es an einem anerkannten Zitatzweck fehlt.

 

Hauptgefahr II: Haftung für rechtswidrige Nutzerkommentare

Wer will schon gerne auf seiner Webseite alleine bleiben? Obwohl man sich über jeden Kommentar im Blog oder Forum freuen kann, sollte man ein wachsames Auge darauf haben. Denn nicht jeder Kommentar, den man persönlich vielleicht als normal, als üblich oder als nicht weiter schlimm betrachtet, stößt bei den Personen oder Unternehmen, um die es geht, auf ungeteilte Freude. Die Grenze zwischen einem gerade noch hinnehmbaren Kommentar und einer Beleidigung oder einem Aufruf zu einer illegalen Handlung ist oft fließend und kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Hier sollte man nach dem Motto vorgehen: Was ich nicht bei anderen über mich lesen will, das sollte auch nicht auf meiner Webseite über sie stehen. Beleidigungen oder „Schmähkritik“ zu erkennen, ist im Zweifel nicht schwer. Solange man sich lediglich kritisch mit einer Person oder deren Handlungen auseinandersetzt, ist das – wegen der Meinungsfreiheit – nicht zu beanstanden. Verboten ist aber, über andere „herzuziehen“, wenn das erkennbar nicht mehr einer sachlichen Auseinandersetzung dient, sondern nur noch dazu, den anderen herunterzumachen, zu beleidigen oder zu beschimpfen.

 

Abmahnungen bei Störerhaftung

„Alles nicht so schlimm, es war ja der anonymisierte Nutzer Fred77, der kommentiert hat und nicht ich selbst“ – wer das denkt, liegt falsch. Gerade bei Rechtsverletzungen im Internet wird oft erst gar nicht versucht herauszubekommen, wer Fred77 in Wirklichkeit ist, die Abmahnung landet gleich beim Seitenbetreiber. Das ist möglich, denn der Seitenbetreiber steht mit der Rechtsverletzung in einer mittelbaren Beziehung.

Umgangssprachlich erklärt: Dadurch, dass er die Webseite bereit gestellt hat, konnte Fred77 erst den beleidigenden Kommentar abgeben. Im deutschen Recht heißt das Prinzip der Verantwortlichkeit dafür „Störerhaftung“. Die Rechtsprechung zur „Störerhaftung“ ist sehr verwirrend; wie ein Rechtsstreit ausgeht, hängt davon ab, vor welchem Gericht man landet.

Da Abmahnungen aber, wie beschrieben, vorgeschaltete Instrumente vor einem Gerichtsverfahren sind, bekommt der Seitenbetreiber auch für möglicherweise rechtswidrige Kommentare seiner Nutzer oftmals sehr schnell eine Abmahnung. Gerade deshalb ist es wichtig, als Seitenbetreiber zu beobachten, welche Kommentare die Nutzer abgeben, und Beleidigungen etc. möglichst sofort zu löschen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Thema, über das man geschrieben hat, besonders kontrovers ist und man schon damit rechnen konnte, dass die Kommentatoren eventuell „über die Stränge schlagen“.

Die Rechtsprechung stellt mitunter sehr strenge Anforderungen an die Reaktionszeit nachdem die Kommentare auf der Webseite auftauchen. Ein großes Problem dabei ist zudem, dass die Gerichte sehr unterschiedlich entscheiden, ab wann man haftet.

Teilweise erst nach einem Hinweis zur Entfernung, dem man nicht nachgekommen ist, teilweise in Einzelfällen aber auch schon unabhängig von einem entsprechenden Hinweis ab dem Moment der Veröffentlichung eines rechtswidrigen Nutzerkommentars. Selbst wenn man diesen umgehend entfernt. Ab diesem Moment können also bereits Abmahnungen drohen. Der Betreiber der Seite ist dann faktisch machtlos.

 

Was tun bei einer Abmahnung?

Um sich vor Abmahnungen zu schützen, sollte man nicht gegen Gesetze verstoßen. Dies ist zwar klar, aber wegen der mitunter sehr komplexen Rechtslage nicht immer ohne weiteres möglich. Um einer Abmahnung vorzubeugen, sollte man sich, so gut es geht über die Rechtslage informieren, um mögliche Gefahren zu umschiffen.

Eine allgemeine Handlungsanweisung, wie man Abmahnungen sicher verhindern kann, gibt es nicht. In den meisten Fällen wird man jedoch erst auf eine mögliche Rechtsverletzung aufmerksam, wenn man die Abmahnung aus seinem Briefkasten zieht oder in seinem Mail-Postfach findet. Auch eine Abmahnung die nur per E-Mail zugeht ist rechtswirksam.

Dann sollte man richtig reagieren. Da oftmals sehr kurze Fristen gesetzt werden, sollte man sich Hilfe holen – und zwar unabhängig davon ob man bereits ein schlechtes Gewissen hat, oder ob man sich ungerecht behandelt fühlt. Nur spezialisierte Rechtsanwälte sind in der Lage, das Juristendeutsch in den Schreiben und die Tragweite der Forderungen zu erkennen. Rechtschutzversicherungen bieten in diesen Fällen keinen Schutz, da Anwaltskosten für Abmahnungen regelmäßig nicht abgedeckt werden.

 

Sie haben auf all das keine Lust? Sie möchten sich lieber auf Ihr Business konzentrieren, als auf Abmahnungen, Gerichte und Anwälte? Dann buchen Sie noch heute unseren Service und Sie werden nie wieder sich mit Abmahnungen beschäftigen müssen. Wir nehmen Ihnen das komplette Abmahnrisiko ab und kümmern uns um alles weitere im Falle einer Abmahnung.

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“Rent a Company”, für alle die keine eigene Firma zur Fakturierung einsetzen bigstock-5wollen

 

Bei “Rent a Company” wird unsere „Treuhandgesellschaft“ als Vermittler zwischen dem Verkäufer und Käufer tätig.

Es gibt viele Gründe, warum unsere Mandanten den “Rent a Company”- Service in Anspruch nehmen sollten, z. B. wenn einer der nachfolgenden Gründe zutreffen:

  • Sie möchten keine eigene Firma gründen
  • Sie schreiben im Jahr nur wenige Rechnungen und eine eigene Firma lohnt sich nicht
  • Sie haben kein eigenes Bankkonto für ihre Firma
  • gewisse Transaktionen sollen nicht über ihre Firma laufen
  • die Transaktionen sollen anonym abgewickelt werden

Sie liefern die Aufträge und die Kunden, wir übernehmen die gesamte Abwicklung. So sparen sie sich die komplette Administration und den Betrieb einer eigenen Firma.

Unser “Rent a Company” -  Service eignet sich für folgende Einnahmen:

  • alle Umsätze aus dem Bereich eCommerce (z. B. Shops)
  • Erhalt von Provisionen (z. B. aus Vermittlungen aller Art)
  • Abrechnung von Dienstleistungen (z. B. Handwerkstätigkeiten)
  • Lizenzeinnahmen (z. B. Patente, Software)
  • u. v. m.

Wir übernehmen treuhänderisch die komplette Rechnungsstellung. Sie erhalten von uns einen Zugang zu unserem Online-Faktura-Programm. Dort erfassen Sie selbst die Daten des Rechnungsempfängers (Kunde, Auftraggeber, etc.) und welche Produkte bzw. Dienstleistungen in welcher Höhe in Rechnung gestellt werden sollen. Anschließend erstellen Sie online die Rechnung und senden sie an Ihren Kunden. Nach Begleichung der Rechnung informieren wir Sie über den Zahlungseingang, damit durch Sie die Ware versendet bzw. die Dienstleistung erbracht wird.

Der Rechnungsbetrag wird von uns, abzüglich einer Treuhand-Servicegebühr, auf ein Bankkonto Ihrer Wahl oder auf ein Paypal-Konto überwiesen.

Hinweis: Einnahmen aus dem Rent a Company Service müssen im Land Ihres Erstwohnsitzes versteuert werden. Es gibt legale Wege, diese negative steuerliche Wirkung zu umgehen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

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UK

 

Keine persönliche Haftung mit der England Ltd.

Die Limited Company (kurz “Ltd.”) ist eine englische Gesellschaftsform, die mit der deutschen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) vergleichbar ist.
Zur Gründung einer Ltd. wird nur einen Gesellschafter (Shareholder) und einen Geschäftsführer (Director) benötigt. Beide Funktionen können durch eine oder mehrere Personen bekleidet werden. Die Funktionäre können auch ausländische Staatsangehörige sowie Treuhänder sein und ihren ständigen london-telWohnsitz im Ausland haben. Das Stammkapital der Ltd. kann frei gewählt werden und ist ab 1,- EUR möglich. Das Stammkapital muss nicht eingezahlt werden.


Unser Komplett-Paket beinhaltet alle wichtigen Leistungen:

inkl. Eintragungsgebühr für das Handelsregister  
inkl. Verwaltungssitz in England (Registered Office) 
inkl. Verwaltungssekretär (Company Secretary)
inkl. Weiterleitung der behördlichen Post per E-Mail
Folgende Unterlagen werden im Original übergeben:
•    Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation)
•    Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association)
•    Firmensatzung (Articles of Association)
•    Aktienzertifikat (Share Certificate)
•    Protokoll der Gesellschafterversammlung (First Minutes of the Board)


Ihre Vorteile

•    keine persönliche Haftung
•    Stammkapital ab 1,- EUR möglich
•    Gründung ohne Notar-Pflicht
•    anonymer Betrieb mit Treuhänder möglich
•    einfaches Gesellschaftsrecht
•    einfacher Neustart nach Insolvenz
•    hoher internationaler Bekanntheitsgrad
•    einfache Hinzunahme von Aktionären
•    einfaches Auflösen der Gesellschaft
•    unkomplizierte Handelsregisteränderungen / auch rückwirkend möglich !

 

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Malaysia

 

Die Malaysian LTD (Offshore) ist als Offshore Standort kaum bekannt

Der Standort Malaysia mit Kuala Lumpur und Penang gehört neben zu einer der renommiertesten Wirtschaftsplätze der Welt.

Im Gegensatz zu anderen Offshore Gesellschaften wie z. B. aus der Karibik oder Südamerika, ist das Ansehen und die Vertrauenswürdigkeit einer Offshore Gesellschaft aus Malaysia viel höher und vor allem, weil die Malaysien Ltd. trotz des „Offshore“ Status buchhaltungs- und bilanzierungspflichtig ist. So lange die Gesellschaft keine Umsätze und Gewinne in Malaysien generiert, ist keine Körperschaftssteuer fällig.

Für die Firmengründung werden nur einen Gesellschafter (Shareholder) und einen Geschäftsführer (Director) benötigt. Beide Positionen kann von derselben Person besetzt werden. Darüber hinaus können Treuhänder (Nominees) als Gesellschafter und Geschäftsführer zur Verfügung gestellt werden, um die Diskretion des Besitzers zu erhalten. Die Funktionäre müssen nicht in Malaysien ansässig sein und es gibt keine Bedingung bezüglich ihrer Nationalität. Weder Aktionärsversammlungen, noch Direktorensitzungen müssen abgehalten werden.

Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung sind die einzigen Dokumente, die in öffentlicher Aufzeichnung gehalten werden müssen. Bei Bestellung eines Treuhandgesellschafters (Nominee Shareholder) werdenkl die Aktien der Gesellschaft durch den Treuhänder gehalten. Somit ist für den eigentlichen Firmeninhaber die volle Anonymität gewährleistet.

Das Komplett-Paket beinhaltealle wichtigen Leistungen:

inkl. Handelsregister Eintragungsgebühr
inkl. Verwaltungssitz in Malaysia (Registered Office)
inkl. Verwaltungssekretär (Company Secretary)
inkl. Weiterleitung der gesamten behördlichen Post per E-Mail
Folgende Unterlagen werden im Original übergeben:

  • Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation)
  • Handelsregisterauszug (Certificate of Good Standing)
  • Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association)
  • Firmensatzung (Articles of Association)
  • Aktienzertifikat (Share Certificate)
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung (First Minutes of the Board)
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Edward Snowden Entwurf

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